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UNSERE LEISTUNG

Lippen-Kiefer-Gaumenspalten

LIPPEN-KIEFER-GAUMENSPALTEN

Behandlungskonzepte

Modernste Medizintechnik und Behandlungskonzepte ermöglichen heute Ergebnisse, dank derer die Kinder ein normales und unbeschwertes Leben führen können. Bedingung dafür ist aber die rechtzeitige und fachgerechte Versorgung. Auch müssen sich die Eltern bewusst machen, dass zur endgültigen Behebung der Fehlbildung mehrere Operationen notwendig sind und die gesamte Behandlung ein langwieriger Prozess sein kann. Im Folgenden bieten wir Ihnen einen ersten Überblick über den aktuellen Wissensstand im Bereich Lippen-Kiefer-Gaumenspalten und die in unserer Praxis angewandten Therapieansätze. Für eine ausführliche Beratung und weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Vereinbaren Sie dafür einfach einen persönlichen Gesprächstermin in unserer Praxis.

Spaltformen

Abhängig von Art und Schwere der Störung sowie dem Zeitpunkt, zu dem sie auftritt, gibt es unterschiedliche Spaltformen:

- Lippenspalten,
- Gaumenspalten,
- Lippen-Kiefer-Spalten und
- Lippen-Kiefer-Gaumenspalten.

Die Spalten können ein- oder beidseitig und in unterschiedlich starken Ausprägungen auftreten. Bei Gaumenspalten unterscheidet man zusätzlich nach Spaltbildungen im harten und weichen Gaumen, im Bereich der Lippen nach unvollständigen und vollständigen Spalten. Unvollständige Lippenspalten enden an der Oberlippe, vollständige Lippenspalten reichen bis in den Naseneingang. Eltern sollten sich bewusst sein, dass bei Lippen-Kiefer-Gaumenspalten keine Strukturen fehlen, sondern sie lediglich nicht zusammengewachsen sind. Auch bedeutet die Spaltbildung für das Kind keine Schmerzen, da es sich nicht um eine Wunde handelt.

Behandlung

Im Vordergrund der Behandlung steht die Korrektur der durch die Fehlbildung bedingten Funktionsstörungen. Betroffen sein können die Atmung, die Nahrungsaufnahme, das Hörvermögen, die Mimik und die Lautbildung. Selbstverständlich spielt der ästhetische Aspekt in unserem Behandlungskonzept ebenfalls eine große Rolle. Unser Ziel ist es, die äußerlichen Auffälligkeiten auf ein Minimum zu reduzieren.

Um eine optimale Versorgung zu gewährleisten, kooperieren wir mit Hals- Nasen- Ohrenärzten, Logopäden, Kieferorthopäden und Kinderärzten. Durch die enge Zusammenarbeit mit niedergelassenen Kollegen stellen wir eine sichere Versorgung über die Entlassung hinaus sicher. Dies gilt auch für Patienten, die nicht aus dem Einzugsgebiet unserer Praxis kommen.

Aufgrund der Fortschritte in der Anästhesietechnik ist es heute möglich, Kinder bereits kurz nach der Geburt ohne größeres Risiko zu operieren. In unserer Praxis behandeln wir Neugeborene mit Lippen-Kiefer-Gaumenspalten ab dem dritten Monat. Kinder wiegen in diesem Alter durchschnittlich 5 kg und vertragen somit die Narkose und die mehrstündigen Eingriffe gut. In enger Abstimmung mit den Eltern erarbeiten wir für jedes Kind einen individuellen Therapieplan. Besonders hinsichtlich des optimalen Zeitpunktes für die notwendigen Operationen gibt es unter Experten unterschiedliche Standpunkte. Deshalb stellen wir im folgenden kurz die Operationskonzepte unserer Praxis für die einzelnen Spaltenformen vor:

1. Lippenspalten
Im Falle einer isolierten Lippenspalte ist für gewöhnlich nicht mehr als eine Operation notwendig. Neben der Vereinigung der beiden spaltseitigen Lippenteile erfolgt hierbei auch die oftmals erforderliche Nasenkorrektur.

2. Gaumenspalten
Für Kinder mit einer Gaumenspalte fertigen wir zunächst eine Trinkplatte an, die Nasen- und Mundraum trennt. Sie korrigiert die Zungenlage und erleichtert so die Nahrungsaufnahme sowie die Atmung des Kindes und steuert die Entwicklung des Oberkiefers.

Betrifft die Spalte sowohl den harten als auch weichen Gaumen, wird letzterer zuerst verschlossen. Durch die frühe Operation im Alter von drei Monaten soll eine möglichst ungehinderte Sprachentwicklung des Kindes gewährleistet werden. Nach dem Eingriff ist das Tragen der Trinkplatte nicht mehr erforderlich. Der Verschluss des harten Gaumens erfolgt zwischen dem 10. und 16. Lebensmonat.

3. Lippen-Kieferspalten
Das Vorgehen richtet sich hier danach, wie breit die Kieferspalte ist. Bei kleinen Spalten reicht eine einzige Operation für den Verschluss aus. Stehen die Kiefersegmenten weit auseinander, erfolgt im Alter von drei Monaten zunächst ein „Anheften“ der Lippe (Lipadhäsion). Hierbei wird die Lippe verschlossen, die Spaltränder näht der Chirurg jedoch nur an den Spaltr&aulm;ndern aneinander. Der so entstehende Zug sorgt dafür, dass die Kieferteile sich sanft zusammenziehen. Im Idealfall so weit, bis sich die Segmentenden der Spalten berühren. Etwa zwei bis drei Monate nach dem ersten Eingriff findet in einer zweiten Operation der endgültige Verschluss der Lippenspalte sowie der weichteilige Verschluss der Kieferspalte statt.

4. Lippen-Kiefer-Gaumenspalten
Auch bei einer Lippen-Kiefer-Gaumenspalte fertigen wir zunächst eine individuell angepasste Trinkplatte für das Kind an. Drei Monate nach der Geburt erfolgt die erste Operation. Hier wird der weiche Gaumen und - wie bei einer Lippen-Kieferspalte zunächst „provisorisch“ - die Lippe verschlossen. Etwa zwei bis drei Monate später findet dann der endgültige Verschluss der Lippen- und Kieferspalte statt. Die Behandlung des harten Gaumens im Alter von 1½ bis 2 Jahren schließt die Grundversorgung der Lippen-Kiefer-Gaumenspalte ab.

Bei einer doppelseitigen Lippen-Kiefer-Gaumenspalte kann es vorkommen, dass sich die Lippe nur unter hoher Spannung anheften, also „provisorisch“ verschließen lässt. In diesem Fall wird der Kiefer am Ende des zweiten Monats zunächst mit Hilfe einer speziellen Apparatur richtig positioniert. Dies dauert zwei bis drei Wochen.

Finanzielle Unterstützung

Was viele Angehörige nicht wissen: Grundsätzlich besteht bei Lippen-Kiefer-Gaumenspalten die Möglichkeit, einen Antrag auf Schwerbehinderung zu stellen. Dieser sollte bei Kindern möglichst noch vor der ersten Operation beim zuständigen Versorgungsamt eingereicht werden. Eine spätere Antragsstellung ist allerdings auch möglich. Unter anderem durch Steuererleichterungen lassen sich so die durch die Behandlung entstehenden Kosten auffangen. Bedingung für die Bewilligung ist eine Untersuchung, die durch einen vom Amt ausgewählten Spezialisten erfolgt. Für weitere Fragen stehen Ihnen Ihr behandelnder Arzt sowie die Ansprechpartner der örtlichen Selbsthilfegruppen zur Verfügung.